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Ferienwohnung "Lärcha" in Ernen, Fiesch, Goms, Wallis

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienwohnung "Lärcha" in Ernen, Fiesch, Goms, Wallis

 

1. Buchung

Bei einer getätigte Buchungen erhalten Sie einen Mietvertrag (in der Regel per Email), welchen Sie bitte genau prüfen und per Email betätigen. Die Bestätigung muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen, ansonsten geben wir die Wohnung wieder frei zur Vermietung.  Mit der Anzahlung von 30% des Mietbetrages innert 30 Tagen, ist die Wohnung für Sie reserviert. 

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2. Übergabe

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem Zustand und zum vertragsgemässen Gebrauch übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden, oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
 

3. Gebrauch

Das Mietobjekt ist mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und zu benützen. Die Hausregeln sind integraler Bestandteil des Mietvertrages und sind einzuhalten.
Die Ferienwohnungen ist eine Nichtraucherwohnungen.
Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.

 

4. Mietpreis, Nebenkosten

Der Mietpreis sowie die Nebenkosten sind auf der aktuellen Preisliste, wie auch im Mietvertrag aufgeführt und sind verbindlich.
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Mietpreises zu leisten.
Das Fälligkeitsdatum der Restzahlung wird mit Abschluss des Vertrages festgelegt. Die Restzahlung ist jedoch spätestens 30 Tage vor Mietantritt zu leisten.
Bei kurzfristigen Buchungen, ist der Gesamtpreis sofort fällig.

 

5. Rückgabe

Am Mietende ist das Mietobjekt in aufgeräumtem Zustand und zusammen mit dem vollständigen Inventar der Vermieterin bzw. deren Vertreter zurückzugeben. Für Beschädigungen am Mietobjekt und/oder dessen Inventar und für fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Die Küche ist grob zu reinigen und das Geschirr muss abgewaschen in den Schränken deponiert sein. Die Asche im Holzofen ist zu entfernen und die Glasscheibe muss sauber gereinigt werden.  Die Kaffeemaschine muss ebenfalls gereinigt sein und der Wassertank leer.

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6. Pflichten des Mieters

Die angegebenen An- und Abreisetermine (= Mietantritt und Mietende) sind bindend. Der Mietantritt erfolgt grundsätzlich am Tag der Anreise frühestens um 16.00 Uhr.  Allfällige Abweichungen der Mietantrittszeiten müssen vorab besprochen werden, falls die Wohnung for Antritt frei ist ist ein früherer Mietantritt am selben Tag möglich.
Verspätungen müssen Sie der im Vertrag genannten Kontaktperson des gebuchten Objektes unverzüglich mitteilen, damit der Schlüsselübergabe abgesprochen werden kann. Die Rückgabe des Mietobjekts erfolgt bis spätestens 10.00 Uhr am Tag der Abreise (= Mietende).
Die Ferienwohnungen dürfen nur mit der in der im Vertrag vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden. 

 

7. Annullierung

Annulliert der Mieter seinen Aufenthalt, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
Annullierung bei weniger als 5 Tage vor Mietantritt: 100 %
Annullierung bei weniger als 14 Tage vor Mietantritt: 80%
Annullierung bei weniger als 30 Tage vor Mietantritt: 50%
Annullierung ab Buchungsdatum bis 30 Tage vor Mietantritt: 30%, was der Anzahlung entspricht.
Im Fall einer vorzeitigen Abreise / Rückgabe oder einer verspäteten Anreise / Zeit des Mietantritts bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietpreises verpflichtet.

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8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und der Vermieterin gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Aarau, Kanton Aargau, Schweiz.

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